Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
1. LADV-Saar§ 2 Berechnung des Sonderwerts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LASaarDV%201/2#abs-1 (1) Der Sonderwert wird berechnet
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LASaarDV%201/2#abs-2 (2) Für die Bemessung der Wertanteile ist maßgebend
Die in den Anlagen A und B enthaltenen Hundertsätze sind auf den vor Eintritt des Kriegssachschadens geltenden Einheitswert anzuwenden. Bei Anwendung der Anlage B sind die Hundertsätze für den Wertanteil der Gebäude zu ermitteln, indem von der Zahl Hundert die Hundertsätze der Wertanteile für den Grund und Boden abgezogen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LASaarDV%201/2#abs-3 (3) Für die Anwendung der Anlage B sind maßgebend
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LASaarDV%201/2#abs-4 (4) Für die Berücksichtigung des Umfangs der mit den Wertanteilen zu erfassenden Wirtschaftsgüter sind die Verhältnisse am 20. November 1947 maßgebend. Für die Zerlegung der Grundstücksfläche bei bebauten Grundstücken ist § 3 zu beachten.